Premium 100 Plus versichert die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an.
Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen
Zielgruppe
– Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größer auf Anfrage) – Privatpersonen
Voraussetzung: Geschäftssitz / Wohnort befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
Versicherer
NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG, Mannheim
Gegenstand der Versicherung
Die NRV unterbreitet Unternehmen und Privatpersonen Versicherungsschutz auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen für die Patentrechtsschutzversicherungen (NRV PatRS 2014) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus:
Versichert ist die Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt. Er beginnt frühestens mit der Anmeldung des Rechts beim Deutschen Patent- & Markenamt (DPMA)
Grundlage sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen für die Patentrechtsschutzversicherungen (NRV PatRS 2014) i. V. m. der zwischen der NRV Neue Rechtsschutzversicherungs AG und der GMP GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung
Versicherte Schutzrechte
Eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet sind, ebenso alle EP-Patente und PCT-Anmeldungen soweit sie zur Erteilung eines Patents geführt haben und beim DPMA eingetragen sind
nicht versicherbar
Urheberrechte im Zusammenhang mit Software , Web-Design etc.
Wartezeit
3 Monate
Geltungsbereich
Europa (geografische Grenzen)
Erstattung
Es werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erstattet. Die Beiordnung eines Patentanwalts gilt als mitversichert
Versicherungssummen
Wahlweise 100.000 Euro bzw. 250.000 Euro Die jeweilige Deckungssumme pro Rechtsschutzfall ist zweifach maximiert pro Versicherungsjahr. Der Versicherer zahlt auch bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Prozessverfahren gegen denselben Gegner anhängig sind.
Deckungssumme 100.000 Euro
Prämien: 1.848 Euro bis 3.277 Euro (Jahresbeiträge ohne Versicherungssteuer)
Deckungssumme 250.000 Euro
Prämien: 2.403 Euro bis 4.260 Euro (Jahresbeiträge ohne Versicherungssteuer)
Selbstbeteiligung
Wahlweise 2.500 Euro oder 5.000 Euro je Rechtsschutzfall Für Zahlungen der NRV ab € 50.001,00 € je Rechtsschutzfall gilt über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus ein zusätzlicher Selbstbehalt in Höhe von 10 % der weiteren zu zahlenden Leistungen
Rechtshinweis
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die konkret vereinbarten Vertragsbedingungen